Christine Scheck

Rechtsanwältin

Gewerbepark C 25

Businesscenter 

93059 Regensburg

Tel. 0941 / 4636 293

mail@kanzlei-scheck.de

 

Ihre E-Rechnungen für unsere Kanzlei senden Sie bitte an 

ERechnung@kanzlei-scheck.de

und geben in der Betreffzeile "E-Rechnung" an.

 


 

 

 

 

 

 







 

16.01.2020

Bundestag lehnt für die Organspende die Widerspruchslösung ab

Am 16.01.2016 hat der Bundestag den von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem für die Organspende die Widerspruchsregelung eingeführt werden sollte, abgelehnt. Die Widerspruchsregelung hätte einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen mit sich gebracht. Die Widerspruchsregelung hätte nämlich besagt, dass die Entnahme von Spenderorgane immer dann zulässig sein soll, wenn ein Patient nicht ausdrücklich der Organentnahme widersprochen hätte.